Die Kerninhalte des Kompromisses lauten:
- Die bisherige Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, nicht mehr mit einem Bürgerbegehren begangen werden kann, wird gestrichen.
- Bei einem Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Bauleitplanung gelten jedoch höhere Quoren als für übrige Bürgerbegehren. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 Prozent, mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 Prozent und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent.
- Die Quoren bei einem Bürgerentscheid zur Aufstellung einer Bauleitplanung werden ebenfalls deutlich erhöht. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 30 Prozent (vorher 20 Prozent), bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 20 Prozent (vorher 16 Prozent) und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 15 Prozent (vorher 10 Prozent).
Die Initiatorinnen und Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen nicht mehr bei der Einreichung eine von der Gemeinde erstellte Kostenschätzung vorlegen, sondern diese muss erst in der schriftlichen Information zur Abstimmungsbenachrichtigung enthalten sein.
Die vollständige Presseerklärung finden Sie hier.