Ein gutes Signal für die politische Kultur in Schleswig-Holstein

Die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben für die kommen-de Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vor-schriften eingebracht. Die darin enthaltenen Änderungen sind das Ergebnis eines Kompromisses mit dem Bündnis „Rettet den Bürgerentscheid!“.

Tobias Koch, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:

„Der heute vorgestellte Kompromiss steht auf einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens. Und dennoch ist er sehr nah an dem, was wir uns als CDU mit der Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften vorgestellt hatten. Die Quoren für Bürgerbegehren bei Bauleitplanungen entsprechen eins zu eins unseren Forderungen aus dem letzten Wahlprogramm. Die Botschaft ist also weiterhin eindeutig: Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen sind uns wichtig und bleiben bestehen. Gleichzeitig stärken wir aber auch unser repräsentatives System und die kommunale Selbstverwaltung vor Ort – und damit die wertvolle Arbeit der vielen ehrenamtlichen Entscheider in den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein.“

Lasse Petersdotter, Vorsitzender der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Ich freue mich sehr darüber, dass uns ein Kompromiss zwischen Bündnis und Koalition gelungen ist. Das war ein gutes Stück Arbeit, aber es war möglich, weil alle aufeinander zugegangen sind. Das ist gut für die politische Kultur in Schleswig-Holstein. Mit dem vorliegenden Kompromiss gelingt uns ein guter Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen und Argumenten der letzten zwei Jahre. Damit gelingt es uns nicht nur, die kommunalpolitische Arbeit zu stärken, sondern auch das politische Engagement außerhalb der Parlamente. Bürgerbegehren sind nicht nur ein geeignetes Mittel, um Bürger*innen in demokratische Prozesse mit einzubinden, auch für die Akzeptanz politischer Entscheidungen sind direkte Beteiligungsmöglichkeiten ein echter Gewinn.“

Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein:

„Die Initiative hat sich mehr als gelohnt. In Zeiten, wo wir aktiv für unsere Demokratie gegen ihre Feinde kämpfen müssen, ist das ein wichtiges Signal. In diesen Tagen brauchen wir eindeutig mehr Demokratie, nicht weniger. Der gefundene Kompromiss beweist dabei nun gleich drei Sachen:
Man muss sich nicht alle politischen Entscheidungen gefallen lassen und hat starke und funktionierende Instrumente, um demokratisch dagegen anzugehen.
Es ist möglich, eine große Zahl von Parteien und Verbänden in einem Bündnis zu vereinen, wenn es darum geht, unsere demokratischen Spielregeln zu stärken.
Erst unsere breit getragene Initiative hat diesen Kompromiss ermöglicht, für den sich nun auch die Regierungsparteien geöffnet haben. Ich bin daher froh über die - wenn auch späte - Einsicht und das Entgegenkommen von Schwarz-Grün.“

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie:

„Die Einigung ist ein positives Signal für die Demokratie! In Zeiten starker Polarisierung sind Politik und Initiative aufeinander zugegangen und haben miteinander gesprochen. Das ist, was die Demokratie heute am Allermeisten stärkt. Die Einigung ist ein Erfolg für die Initiative „Rettet den Bürgerentscheid“, und auch ein Erfolg für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Schleswig-Holstein. Denn wir haben den Bürgerentscheid gemeinsam gesichert. Die vor einem Jahr im Landtag beschlossenen Einschränkungen der Bürgerentscheide werden in wesentlichen Punkten aufgehoben. Die Bauleitplanung ist wieder geöffnet, wenngleich mit höheren Quoren. Außerdem wird die Schätzung der Kosten für ein Vorhaben künftig erst kurz vor einem Bürgerentscheid notwendig – damit werden Verzögerungen aufgehoben, das Verfahren beschleunigt und die Verwaltung entlastet.“

Claudia Bielfeldt, Vorsitzende BUND Schleswig-Holstein:

„Die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren ist ein großer Schritt nach vorne. Die Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen Schleswig-Holsteins können wieder auf Augenhöhe mitreden. Ich bin mir sicher, dass durch die Streichung der 2/3-Klausel in den Kommunen der Dialog bei strittigen Bauleitplanungen konstruktiv geführt werden kann und es zu guten Lösungen kommen wird.“

Die Kerninhalte des Kompromisses lauten:

  • Die bisherige Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, nicht mehr mit einem Bürgerbegehren begangen werden kann, wird gestrichen.
  • Bei einem Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Bauleitplanung gelten jedoch höhere Quoren als für übrige Bürgerbegehren. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 Prozent, mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 Prozent und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent.
  • Die Quoren bei einem Bürgerentscheid zur Aufstellung einer Bauleitplanung werden ebenfalls deutlich erhöht. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 30 Prozent (vorher 20 Prozent), bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 20 Prozent (vorher 16 Prozent) und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 15 Prozent (vorher 10 Prozent).
  • Die Initiatorinnen und Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen nicht mehr bei der Einreichung eine von der Gemeinde erstellte Kostenschätzung vorlegen, sondern diese muss erst in der schriftlichen Information zur Abstimmungsbenachrichtigung enthalten sein.

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