Volksbegehren

Das Begehren beginnt vier bis acht Wochen nachdem der Landtag den Antrag auf Volksbegehren für zulässig erklärt hat. Die Frist hier beträgt sechs Monate. Sie müssen mindestens 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten für das Volksbegehren erhalten.

Wo und wann kann man sich eintragen?

  • Normalerweise in Gemeinde- oder Amtsgebäuden zu den örtlich üblichen Öffnungszeiten.
  • Wenn solche Räume nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind, auf Antrag der Initiatoren auch in anderen Eintragungsräumen oder Örtlichkeiten.
  • Auch die freie Unterschriftensammlung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist zulässig.

Was passiert nach der Unterschriftensammlung?

  • Die Unterschriften werden von den örtlichen Behörden geprüft und gezählt.
  • Der Landtag stellt fest, ob das Volksbegehren zustande gekommen ist.
  • Ist das Volksbegehren zustande gekommen, findet innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid statt.