Volksentscheid

Spätestens neun Monate nach dem erfolgreichen Volksbegehren findet der Volksentscheid statt. Der Volksentscheid wird nach den gleichen Regeln wie eine Landtagswahl durchgeführt.

Abgestimmt wird über den Antrag bzw. den Gesetzentwurf der Initiative und über einen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage des Landtags, sofern dieser einen eigenen Antrag zur gleichzeitigen Abstimmung stellt.

Wie hoch sind die Zustimmungsbedingungen?

  • Bei einfachen Gesetzen die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 15% der Stimmberechtigten
  • Bei Verfassungsänderungen zwei Drittel der Abstimmenden und mindestens 50% der Stimmberechtigten
  • Wenn mehrere Vorlagen die erforderliche Mehrheit erreicht haben, ist die Vorlage angenommen, für die die meisten Ja-Stimmen abgegeben wurden.

 

Nach dem Volksentscheid erhalten die Vertrauensleute auf Antrag eine Kostenerstattung von 0,28 Euro für jede Ja-Stimme. Der Gesamtbetrag darf jedoch die Werbungskosten nicht übersteigen. Vor dem Volksentscheid können die Vertrauenspersonen eine Abschlagszahlung von 5.000 Euro beim Landtagspräsidenten beantragen.