Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Auszug)
Artikel 48: Initiativen aus dem Volk
Die Regelungen können hier nachgelesen werden:
Artikel: 49 Volksbegehren und Volksentscheid
Die Regelungen können hier nachgelesen werden:
Gesetz über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
(Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Die Regelungen können hier nachgelesen werden:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VoBegG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes
(VAbstGDVO)
Vom 6. Februar 2017
Die Regelungen können hier nachgelesen werden:

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