Volksinitiative für Volksentscheide ins Grundgesetz

Wortlaut

"Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Artikel 41 Abs.1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Bundesrat einzusetzen, mit dem auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Referenden eingeführt werden."

Argumente

Nur ein Land unter den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat noch nie einen Volksentscheid erlebt: Deutschland. Alle anderen Länder haben über EU-Fragen, Atom- und Finanzpolitik oder ihre Verfassung mindestens einmal abgestimmt.
Wir nicht. - Das soll sich ändern.
Notwendig ist eine Grundgesetzänderung. Für die braucht es im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Bisher scheitert dies an der Unionsfraktion. Wie können wir die Forderung vieler Menschen, endlich auch auf Bundesebene über Schicksalsfragen selbst entscheiden zu wollen, nach vorn auf die politische Bühne tragen? Mit einem Volksbegehren in Schleswig-Holstein! Damit soll unsere Landesregierung aufgefordert werden, sich im Bundesrat für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids einzusetzen. Damit werden die Schleswig-Holsteiner zum ersten Mal in Deutschland darüber abstimmen, ob es bundesweite Volksentscheide geben soll. Dann liegt unsere Forderung auf dem Tisch, an dem alle 16 Landesregierungen sitzen. Und wir wären dem bundesweiten Volksentscheid ein gutes Stück näher.

Hier geht es zum Vorschlag von Mehr Demokratie: Volksentscheide auf Bundesebene.