Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein

Wortlaut

"Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Artikel 41 Abs. 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, die Gemeindeordnung und die Kreisordnung des Landes Schleswig-Holstein so zu ändern, wie im Gesetzentwurf des Bündnis für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein vorgesehen. Dies umfasst insbesondere die Staffelung der Unterschriftenquoren nach Gemeindegrößen, die Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten, die Abschaffung der Zustimmungsquoren sowie die Reduzierung des Themenausschlusskataloges."

Argumente

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden und Kreisen sind verbesserungswürdig! Viele Themen können von den Bürger gar nicht aufgegriffen werden, sie sind für Bürgerbegehren tabu. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die gleichen Themen entscheiden können wie ihre Vertreter in den Gemeinden und Kreisen auch – wenn sie es wünschen. Auch sind die Hürden bei den Bürgerentscheiden zu hoch. Ein Vergleich macht deutlich, wie weit Schleswig-Holstein zurück liegt: In Bayerns 1056 Gemeinden gab es in den vergangenen 15 Jahren 1.750 Bürgerbegehren, in Schleswig-Holsteins 1116 Gemeinden in 20 Jahren nur 248. Da stimmt etwas nicht. Genau, es sind die Regeln für die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide; die wollen wir ändern – und zwar so:

  • Bauleitplanungen zulassen! Weil in anderen Ländern 40 Prozent der Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen gestartet werden
  • Bürgerbegehren zu den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer, sowie zu Abgaben und privatrechtlichen Entgelten sollten möglich sein. Weil es gilt, uns Bürgerinnen und Bürgern mehr zuzutrauen. Wir sind mitunter sogar die besseren Hauhalter, gehen verantwortlich mit dem uns allen gehörenden Geld um.
  • Auch über die Hauptsatzung sollten wir abstimmen dürfen.
    Weil es nicht egal ist, wie die Gemeinde sich strukturiert und ob beispielsweise die Sitzungen öffentlich oder geheim sind.
  • Kostenlose Beratungen für Initiatoren von Bürgerbegehren sollte es geben. Weil dann weniger Bürgerbegehren an formalen Mängeln scheitern.
  • Einführung des Anhörungsrechts der Initiatoren. Weil Demokratie von Auseinandersetzung, Austausch und Zuhören lebt und so auch Kompromisse gefunden werden können.
  • Verzicht des Kostendeckungsvorschlag für Initiatoren. Weil diese sehr häufig zu ungültigen Bürgerentscheiden führen. Zwölf Bundesländer verzichten deshalb auf diese Forderung.
  • Eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Hürde von 5 bis maximal 10 Prozent für die Unterschriftensammlung. Weil, je größer eine Gemeinde ist, desto schwerer ist es, die nötigen Unterschriften zu sammeln, in Kiel müsste man z.B. so viele Unterschriften Sammeln wie für eine Volksinitiative in ganz Schleswig-Holstein.
  • Abschaffung des Zustimmungsquorums von 20 Prozent. Weil sich in Schleswig-Holstein bei Bürgerbegehren bisher die Mehrheit der Abstimmenden nur durchsetzen kann, wenn gleichzeitig 20 Prozent aller Stimmberechtigten mit Ja stimmen. Dieses Zustimmungsquorum ist undemokratisch, wir wählen auch ohne Quoren. Bisher scheiterten 14% der Bürgerentscheide an dieser Hürde, obwohl sie die Mehrheit der Abstimmenden hatten.
  •  Einführung der Alternativvorlage zur Abstimmung. Weil auch die Gemeindevertreter die Möglichkeit haben sollten Ideen oder Kompromissvorschläge zur Abstimmung zu stellen. Die Bürger können dann wählen zwischen den Vorschlägen der Initiative oder der Gemeindevertreter.