Was wir wollen in Schleswig-Holstein
Wir wollen das Recht auf Volksabstimmungen auf allen Ebenen. In Gemeinden, Kreisen, den Ländern, im Bund und auf europäischer Ebene sollen die Bürgererinnen und Bürger die Möglichkeit haben in fairen Abstimmungen über alle wichtigen Sachfragen selbst entscheiden zu können.
In Schleswig-Holstein haben wir nur zum Teil die Möglichkeit auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene mitzubestimmen. Wir fordern:
Im Land
- Aufgabe des Finanztabus. Das heißt, Volksinitiativen dürfen nicht mehr für unzulässig erklärt werden, weil deren Ziele den Haushalt des Landes in irgendeiner Form berühren.
- Abschaffung des Zustimmungsquorums von 15% der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.
- Schaffung eines Bestandsschutzes für durch Volksentscheid beschlossene Gesetze oder andere Gegenstände der politischen Willensbildung.
In Gemeinden und Kreisen
- Abschaffung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid.
- Flächennutzungs- und Bebauungspläne sollen ohne Einschränkung durch Bürgerentscheide geändert oder aufgehoben werden können. So hatten in Bayern über die Hälfte der bisherigen Verfahren z.B. Wohngebiets- und Verkehrsprojekte usw. zum Thema (Bürgerbegehrensbericht 2016, pdf, 40 S., 544 KB).
- Streichung der Hauptsatzung und von Gebühren und Abgaben aus dem Negativkatalog.
Ein neues Wahlrecht für Schleswig-Holstein
Das bestehende Wahlrecht führt durch Übergang- und Ausgleichmandate regelmäßig dazu, dass der Landtag aus mehr als den durch die Verfassung vorgesehenen 69 Abgeordneten besteht.
Mehr Demokratie fordert eine Reform des Wahlrechts
- Zu viele Überhangmandate durch das jetzige Wahlrecht
- Das jetzige Wahlrecht ist undemokratisch – die Mehrheit im Parlament repräsentiert nicht die Mehrheit der Wähler
- Der neuen Situation – die großen Parteien werden kleiner, die mittleren größer – muss das Wahlrecht Rechnung tragen
Ziel der Reform
- Beibehaltung von 69 Abgeordneten
- Mehr Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Abgeordnetenwahl
- Vermeidung von Überhangmandaten
- Genaueste Abbildung des Wählerwillens in der Zusammensetzung des Parlaments
Unsere Vorschläge:
- Nur noch 11 statt 40 Wahlkreise
- Vier-Personen statt Ein-Personen-Wahlkreise
- Jede Wählerin und jeder Wähler hat 3 Erst-Stimmen
- Kumulieren und Panaschieren
- Vergabe der Direktmandate in den Wahlkreisen nach Höchstzahlen der Parteien
- Durch Listenstimme (Zweitstimme) Verhältnisausgleich im Lande
- Zählverfahren nach Saint-Laguë