Für den Erhalt der Realschule

Salem (Baden-Württemberg)

Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
3046
Datum des Bürgerentscheids:
13.07.2014
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2014
Ankündigungsdatum:
28.02.2014
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
29.04.2014
Zulässigkeit:
03.06.2014
Bürgerentscheid:
13.07.2014
Weitere Entwicklung:
Bürgermeister Manfred Härle wird in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 3. Juni, den Antrag stellen, das von Befürwortern der Realschule eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Das teilte er in einer Pressemitteilung mit. Die Gemeindeverwaltung begründet den Antrag damit, dass ein Bürgerbegehren auch einen Kostendeckungsvorschlag enthalten muss. Dieser fehle beim Bürgerbegehren der Realschulbefürworter.Manfred Härle erklärt: „Die gesetzlichen Anforderungen sind nicht erfüllt.“ Daher sei das Bürgerbegehren unzulässig. Um das Problem zu lösen, schage er vor, dass der Gemeinderat von sich aus einen Bürgerentscheid auf den Weg bringt. Mit einem Bürgerentscheid könnten die Salemer trotz des formal fehlerhaften Bürgerbegehrens direkt über den Fortbestand der Realschule entscheiden. „Als Bürgermeister möchte ich den Wunsch der 2878 Bürgerinnen und Bürgern, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, aber respektieren und eine basisdemokratische Abstimmung herbei führen.“10.06.2014Die BI möchte gegen diese Entscheidung Klage einreichen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Initiative unseriös arbeiten würde (so von der BI selbst genannt - 24.06.2014)07.07.2014Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Eilantrag der Bürgerinitiative Pro Realschule Salem abgelehnt. Oliver Endrikat, Initiator der Initiative, hatte diesen Eilantrag auf den Weg gebracht, um überprüfen zu lassen, ob die Gemeinde zu Recht das Bürgerbegehren wegen des mangelhaften Kostendeckungsvorschlages abgewiesen hat. Stattdessen hatte die Gemeinde einen eigenen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht, mit einer leicht abgeänderten Fragestellung.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Ratsbeschluss für Bürgerentscheid auf Antrag des B
Klage:
1
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ID:
8378
Erstellungsdatum:
15.04.2014
Änderungsdatum:
13.09.2022