- Fragestellung:
- Soll die Stelle des Ersten Beigeordneten nach Ablauf der derzeitigen Wahlzeit unverändert fortgeführt und von einer Stellenausschreibung abgesehen werden?
- Themenbereich:
- Hauptsatzung oder andere Satzung
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 3378
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2022
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 30.04.2022
- Einreichung der Unterschriften:
- 09.06.2022
- Zulässigkeit:
- 21.06.2022
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 05.05.2022
- Weitere Entwicklung:
- Nachdem der Rat das Bürgerbegehren zu dem Thema am 21.06.2022 abgelehnt hat, wollen die Initatoren klagen.Wir haben bereits eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, sagte uns Mitinitiatorin Vanessa Lisseck. Das sei man den rund 3000 Ahausern schuldig, die unterschrieben hätten. CDU und Grüne im Rat hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, nachdem das Bürgerbegehren unzulässig ist. Wir haben mehrere Juristen drüberschauen lassen und sehen das anders, so Lisseck.
- Klage:
- 1
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- ID:
- 11582
- Erstellungsdatum:
- 26.02.2024
- Änderungsdatum:
- 17.06.2022
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