Gegen Stellennachbesetzung des Ersten Beigeordneten

Ahaus, Stadt (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
Soll die Stelle des Ersten Beigeordneten nach Ablauf der derzeitigen Wahlzeit unverändert fortgeführt und von einer Stellenausschreibung abgesehen werden?
Themenbereich:
Hauptsatzung oder andere Satzung
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
3378
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.04.2022
Einreichung der Unterschriften:
09.06.2022
Zulässigkeit:
21.06.2022
Beschluss zum Bürgerentscheid:
05.05.2022
Weitere Entwicklung:
Nachdem der Rat das Bürgerbegehren zu dem Thema am 21.06.2022 abgelehnt hat, wollen die Initatoren klagen.Wir haben bereits eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, sagte uns Mitinitiatorin Vanessa Lisseck. Das sei man den rund 3000 Ahausern schuldig, die unterschrieben hätten. CDU und Grüne im Rat hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, nachdem das Bürgerbegehren unzulässig ist. Wir haben mehrere Juristen drüberschauen lassen und sehen das anders, so Lisseck.
Klage:
1
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ID:
11582
Erstellungsdatum:
26.02.2024
Änderungsdatum:
17.06.2022