- Fragestellung:
- Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung Michendorf vom 08.10.2018 (Drs.-Nr. 136/2018 wie nebenstehend) und gegen die Übereignung von gemeindeeigenen Wohnimmobilien an die gewog mbH?
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 1950
- Unterschriften insgesamt:
- 2065
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2018
- Ankündigungsdatum:
- 30.09.2018
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 27.10.2018
- Einreichung der Unterschriften:
- 17.12.2018
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 08.10.2018
- Unterschriftenanteil:
- 18
- Weitere Entwicklung:
- Besonderheit: Bevor über Zulässigkeit des Begehrens entschieden werden konnte, setzte der Bürgermeister seine Unterschrift unter den Vertrag und kam dem Begehren zuvor. Ein Bürger reichte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht sollte prüfen, ob der Gewog-Deal rechtswirksam ist. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die Mehrheit des Gemeindeparlaments hat nun das Verhalten des Bürgermeisters im Umgang mit dem zweiten Bürgerbegehren getadelt. Update: Die frühzeitige Unterzeichnung des Bürgermeister ließ das Bürgerbegehren quasi versanden. Ein Eilantrag ist abgelehnt worden, daher beschlossen die Initiatoren des Begehrens am 04.02.2019 dagegen gerichtlich vorzugehen.
- Klage:
- 1
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- ID:
- 10341
- Erstellungsdatum:
- 09.02.2024
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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