Sitzverteilung nach der Kommunalwahl immer noch unsicher

Mehr als drei Wochen nach der Kommunalwahl vom 25. Mai steht die Sitzverteilung in Kiel, Lübeck, weiteren fünf Kreisen und acht Gemeinden in Schleswig-Holstein noch immer nicht fest. Ursache dafür ist die unterschiedliche Auslegung des Kommunalwahlgesetzes hinsichtlich des Ausgleichs bei Überhangmandaten. Künftige Lösung des Problems kann die Änderung des Wahlrechts nach dem Muster der meisten übrigen Bundesländer sein.

 

Insgesamt geht es im Land um 20 Mandate wie das Innenministerium in einer Aufstellung für den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages feststellte. Ursache ist die unterschiedliche Auslegung des Paragrafen 10a des Wahlgesetzes. Demnach werden bei Überhangmandaten, also wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze erhält, als ihr nach dem Verhältnis zustehen, Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien vergeben, bis das Verhältnis wieder gewahrt ist. Das Gesetz sieht dabei vor, dass die Zahl der weiteren Sitze nicht mehr als das Doppelte betragen darf. Strittig ist, ob die Überhangmandate zu den weiteren Sitzen bereits hinzugerechnet werden müssen oder damit die Ausgleichsmandate allein gemeint sind. Folge dieses Dilemmas sind Unwägbarkeiten bei den Koalitionsverhandlungen z.B. in Kiel, Lübeck und den Kreistagen des Herzogtums Lauenburg, Nordfrieslands, Pinnebergs, Stormarns und Ostholsteins.

Mehr Demokratie e.V. schlägt als Lösung des Problems die Angleichung des schleswig-holsteinischen Wahlrechts in den Kreisen und Kommunen nach dem Muster der meisten übrigen Bundesländer vor, wie es auch eine aktuelle Volksinitiative des Vereins vorsieht. Demnach würden künftig alle Mandate direkt vergeben. Die Wähler könnten mit mehreren Stimmen je nach Größe des Wahlkreises ihre Kandidaten aus den Listenvorschlägen verschiedner Parteien auswählen und bis zu fünf Stimmen auf einen Kandidaten vereinigen. Überhang- und damit Ausgleichsmandate würden dadurch vermieden. "12 von 16 Bundesländern haben ihr Wahlrecht bei Gemeinde- und Kreiswahlen dahingehend bereits geändert", so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie. Nur im Saarland, Berlin, Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein würde noch an dem alten Wahlrecht festgehalten. "Gleichzeitig könnte man so den Wählern auch mehr Einfluss geben und der Wahlmüdigkeit entgegen wirken."

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Claudine Nierth
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