Nichtraucher-Volksentscheid wäre in Schleswig-Holstein gescheitert

Zusätzliche Hürde macht Volksentscheide im Norden schwer

 

In Bayern jubelten am Sonntag, 04.07.2010, die Verfechter eines strikten Nichtraucherschutzes. 61 Prozent der Wähler stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 Prozent in einem Volksentscheid für das deutschlandweit strikteste Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen.

Dass die Nichtraucher jubeln konnten, lag nicht zuletzt an der bürgerfreundlichen Gesetzgebung für Volksentscheide in Bayern. Für einen Erfolg reicht im Freistaat die einfache Mehrheit der Abstimmenden. In Schleswig-Holstein müssen neben der Mehrheit zusätzlich mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für einen Volksentscheid stimmen. Bei dieser strengeren Gesetzgebung wäre der bayrische Volksentscheid gescheitert.

Mehr Demokratie fordert deshalb die Politik auf, diesen zusätzlichen Hemmschuh für Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein zu streichen. "Mit solchen zusätzlichen Hindernissen wird die Beteiligung der Bevölkerung unnötig ausgebremst", sagte Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie. "Bei einfachen Gesetzen ist die 25-Prozent-Hürde unnötig. Erst bei Verfassungsänderungen macht so etwas Sinn." Kein Abgeordneter mache sein Mandat von einer Mindestzahl an Stimmen abhängig.

Seit Einführung der direkten Demokratie in Schleswig-Holstein vor zwanzig Jahren hat es erst zwei Volksentscheide im Land gegeben. Der erfolgreiche Volksentscheid zur Beibehaltung der alten Rechtschreibung wurde vom Landtag wieder kassiert, der von der evangelischen Kirche getragene Volksentscheid zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags scheiterte an der 25-Prozent-Hürde.

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Claudine Nierth
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