Kommunale Bürgerbegehren sind in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte

+++Mehr als 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiierte Verfahren+++ Bürgerbegehren werden in Schleswig-Holstein rege genutzt – das ergibt die von Mehr Demokratie e.V. durchgeführte Auswertung aller Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein seit der Einführung 1990. Grund für die lebendige Praxis seien auch die von Bürgerinnen und Bürgern per Volksinitiative angestoßenen Reformen.

Dazu erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie e.V. Schleswig-Holstein: „Die direkte Demokratie in Schleswig-Holstein hat sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen. Anstatt sich über die Politik zu ärgern, können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden – und nicht selten bleiben die Menschen im Anschluss auch kommunalpolitisch aktiv. Bürgerbegehren ermöglichen so eine lebendige Demokratie vor Ort, sie stärken das Bewusstsein der Teilhabe und die Identifikation der Bürger mit den Belangen ihres Wohnortes.“

Seit Einführung des Bürgerentscheides in Schleswig-Holstein gab es 565 Verfahren, davon wurden 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiiert und 65 durch den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat.

  • Hauptthemen bisher waren Wirtschaft/Energie/Mobilfunk mit 27 Prozent, Sozialeinrichtungen wie Schulen/Kitas/Bäder mit 19 Prozent, öffentliche Einrichtungen zur Infrastruktur und Versorgung mit 17 Prozent und Verkehrsprojekte mit 13 Prozent aller Verfahren. Aktuell stehen aber Bürgerentscheide zu Klimaschutzthemen ganz vorne.
  • Von 388 Verfahren, die durch Unterschriften oder Ratsbeschluss entscheidungsreif waren, führten 250 zu einem Erfolg durch Bürgerentscheid oder Ratsbeschluss. 138 dagegen waren nicht erfolgreich.
  • Leider wurden 127 Verfahren für unzulässig erklärt. Bis zur Reform 2013 waren davon 32 Prozent betroffen. Nach der Reform, die der Landtag nach einer erfolgreichen Volksinitiative von Mehr Demokratie e.V. beschloss, waren nur noch 11 Prozent unzulässig. Die Reform war also diesbezüglich ein Erfolg.
  • Darüber hinaus führt die Möglichkeit ein Bürgerbegehren initiieren zu können, bereits in vielen Fällen zu einem sensibleren Umgang mit der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit oder zu der Bereitschaft, schon im Vorfeld Kompromisse zu finden.

Trotzdem muss nach Ansicht von Mehr Demokratie an einer Stelle noch nachgebessert werden. Die bei der Reform 2013 verabredete Änderung, dass die Kommunen vor dem Bürgerbegehren eine Kostenschätzung erstellen müssen, erweist sich immer wieder als Hindernis. Ein Problem sei unter anderem, dass Kommunen die Vorlage zeitlich so lange verschleppen bis die Entscheidung schon gefallen ist. Nach Ansicht des Fachverbandes wäre es ausreichend, die Kostenschätzung erst mit den Abstimmungsunterlagen vorzulegen, wenn es tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt. Diese Regelung gilt beispielsweise in Rheinland-Pfalz. Alternativ könne auch ganz auf die Kostenschätzung verzichtet werden, wie es beispielsweise in Bayern, Niedersachsen und Hamburg der Fall ist.


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