Gemeinsame Pressemitteilung mit Mehr Demokratie e.V. und weiteren Verbänden und Initiativen

BUND SH, Mehr Demokratie e.V. und andere fordern von Landesregierung Erhalt der

politischen Teilhabemöglichkeiten

BUND SH, Mehr Demokratie e.V. und andere fordern von Landesregierung Erhalt der
politischen Teilhabemöglichkeiten
• Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften eingebracht
• Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche
Beteiligungsmöglichkeiten
• Verheerende Wirkung für Umwelt–, Natur– und Klimaschutz befürchtet
Kiel. Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun
mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut
nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte
abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs
wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da
viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz– und
flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von
besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von
SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste
Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.
Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf
zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig–
Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen.
Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.
Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor
„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der
Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt
werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands–Vorsitzende des BUND SH.
„Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und
transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“
„Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine
Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie
glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt
weiter. In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung
zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und
NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart. Jochen Rathjen,
Sprecher für Attac, sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Schleswig–Holstein will
und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für
Demokratie sein.“

Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig–Holstein
Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht
in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik:
„Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im
Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig–Holstein pro Jahr eingereicht von
denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen
Initiator*innen und Gemeinde– bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es
kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der
Gemeindepolitik verbessert sich.“
Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der
kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit
Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren
Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal
verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen
Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten
zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren
Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu
einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfrist von drei
Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden
darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde– oder
Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit
kippen darf.
Weitere Informationen
www.bund–sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme–zum–entwurf–eines–gesetzes–zur–
aenderung–kommunalrechtlicher–vorschriften–2023/
www.mehr–
demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf
www.mehr–
demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerb
egehren_Schleswig–Holstein.pdf
Teilnehmende Verbände und Institutionen
Aktionsgruppe KLIMA Flensburg
attac
Betreuungsverein Liether Moor
BI Zukunft Eiderstedt
BUND Landesverband Schleswig–Holstein e. V.
Bündnis fossilfreies Flensburg
BürgerBegehren Klimaschutz
Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog
Fraktion Solidarische Stadt
Klimabegehren Flensburg
Mehr Demokratie
Merret reicht ́s – Aus Liebe zu Sylt
Merret reicht‘s Föhr
Naturfreunde SH
Open Petition
Parents for Future Nordfriesland
SPD
SSW
VCD Landesbüro SH
Zero Waste Itzehoe e.V.
Kontakt für weitere Informationen
Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorstandsvorsitzende BUND Schleswig–Holstein,
Mobil: 015208813592
Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie, Mobil 0178 8 377 377

Pressekontakte


Claudine Nierth
E-Mail |Tel.: 0178 / 8377377