Alle Vorschläge der Landtagsfraktionen sind verfassungswidrig

Initiative Mehr Demokratie fordert Mehrpersonen-Wahlkreise

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert die Vorschläge der Parteien zu einer Neuregelung des Wahlgesetzes als verfassungswidrig. Keiner der gestern (28.10.10) veröffentlichten Gesetzesvorschläge der Parteien mit einer Reduzierung der Direktmandate von jetzt 40 auf 37, 35 oder auch 27 wie von CDU, SPD oder Grünen vorgeschlagen wird dem Urteil des Verfassungsgerichts gerecht. Legt man für Schleswig-Holstein ähnliche Zahlen zu Grunde wie im Bund kommt es nach Berechnungen des Vereins in jedem Fall zu einem stark vergrößerten Landtag mit Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Nach neuesten Umfrageergebnissen käme die CDU auf 31 Prozent, SPD 25, Grüne 22, FDP 6, Linke 7, SSW 4, Sonstige 5. Daraus ergäbe sich trotz einer Verringerung auf 37 bzw. 35 Direktmandate ein Landtag von über 90 Abgeordneten. Eine Reduzierung der Direktmandate auf weniger als die Hälfte der Gesamtmandate wie von den Grünen vorgeschlagen ist ebenfalls nicht verfassungsgemäß, da laut Verfassungsgericht die Personenwahl im Vordergrund steht.

Mehr Demokratie fordert deswegen die Einführung von Mehrpersonen-Wahlkreisen in Schleswig-Holstein. "Der Wahlrechtsexperte Professor Behnke von der Universität Friedrichshafen ist der Auffassung, dass bei einer Veränderung des Parteiensystems, das nicht mehr zwei große Parteien kennt, die bisherigen Einpersonen-Wahlkreise nicht mehr angemessen sind", so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie. "Aus diesem Grund hat Mehr Demokratie den Landtagsfraktionen diese Woche einen eigenen Gesetzesentwurf zugesandt, der dem Rechnung trägt und den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Landesparlaments gibt."

 

Für Rückfragen: Rolf Sörensen 04671- 930258

 

Pressekontakte


Claudine Nierth
E-Mail |Tel.: 0178 / 8377377