Strande entscheidet: Bürger lehnen Bürgerhaus‑Pläne ab, stimmen Wohnprojekt zu

In der Gemeinde Strande standen am 22. Februar 2026 gleich zwei Bürgerentscheide zur Abstimmung – nachdem ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig dies erforderlich gemacht hatte. Die Einwohner wurden gefragt, wie in Zukunft mit zwei zentralen Projekten umgegangen werden soll: dem geplanten Bürgerhaus am Ankerplatz und der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum auf der Auwiese.

 

Das Bürgerhaus‑Projekt am Ankerplatz war eines der umstrittensten Themen: Geplant war ein multifunktionales Gemeinschaftshaus – unter anderem für Veranstaltungen, Kunst, Kultur, Tourismus und Gemeindesitzungen – direkt am Ortseingang nahe der Promenade. Viele Einwohner sahen darin jedoch eine Beeinträchtigung des idyllischen Ortsbildes und argumentierten, dass der Ankerplatz als Grünfläche erhalten bleiben solle.

Bei der Abstimmung sprach sich die Mehrheit der Stimmberechtigten gegen das Bürgerhaus‑Vorhaben am vorgesehenen Standort aus. Laut Berichten fiel dieses Votum mit ausreichend Stimmen und hoher Beteiligung aus, was die Pläne des Gemeinderats in dieser Form blockiert. Parallel dazu wurde der Vorschlag für ein Wohnprojekt, genauer gesagt eine seniorengerechte Wohnanlage auf der Auwiese, von den Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich befürwortet; dieses Anliegen erhielt die erforderliche Zustimmung und damit grünes Licht zur Umsetzung.

Die konkrete Umsetzung der Projekte wird nun auf Grundlage dieser Entscheidung weiter geplant bzw. überarbeitet.