Schleswig-Holstein: Volksinitiativen für direkte Demokratie sind zulässig

[06/12] Landtag muss bis 23. Juni entscheiden

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute (23. Februar) die Volksinitiativen „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ und „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“ für zulässig erklärt. Vier Monate hat der Landtag nun Zeit zu entscheiden, ob die vom Bündnis für mehr Demokratie angestoßenen Initiativen zum Ausbau der direkten Demokratie übernommen werden.

„Die Zulässigkeitsentscheidung ist ein zweifacher Etappensieg. Sie bestätigt, dass wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Verbesserung des Bürgerentscheids und unserer Forderung nach deutschlandweiten Volksentscheiden gute Vorarbeit geleistet haben“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie und Vertrauensperson für beide Volksinitiativen. Dass auch weitgehende Forderungen wie die Abschaffung des 20-Prozent-Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden für zulässig erklärt wurden, freue das Bündnis besonders. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag die Weichen für mehr Demokratie stellt und die Vorschläge der Initiativen annimmt.“ Bis spätestens 23. Juni muss eine Entscheidung fallen. Wahrscheinlich wird nach der Wahl am 6. Mai der neu zusammengesetzte Landtag über die Volksinitiativen entscheiden. Lehnt er die Vorschläge ab, hat das Bündnis die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten. Dann müssten innerhalb von sechs Monaten fünf Prozent der Wahlberechtigten, also rund 110.000, auf den Ämtern unterschreiben, um einen Volksentscheid herbeizuführen.

Die erste Initiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ zielt darauf, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für die Verankerung bundesweiter Volksabstimmungen im Grundgesetz einsetzt. „Die Schleswig-Holsteiner sind die ersten, die per Volksinitiative die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen fordern“, so Nierth. „Deutschland hat als einziges EU-Land noch nie einen nationalen Volksentscheid erlebt. Das muss sich ändern.“ Weitere Landesregierungen können sich einer von Schleswig-Holstein ausgehenden Bundesratsinitiative anschließen, so der Plan des Demokratie-Bündnisses.

Mit der zweiten Initiative sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeindeebene erleichtert werden. Auch auf der kommunalen Ebene bestehe dringend Reformbedarf, erklärt Rolf Sörensen, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie Schleswig-Holstein und ebenfalls Vertrauensperson der Initiativen. „Während in Bayern alle 16 Jahre und in Hamburg alle 1,5 Jahre ein Bürgerentscheid stattfindet, hat ein Bürger oder eine Bürgerin in Schleswig-Holstein nur alle 64 Jahre die Chance, über Gemeindeangelegenheiten zu entscheiden.“

Forderungen, Gesetzentwurf, Unterstützer, Hintergründe zu den Volksinitiativen: <link http: www.volksentscheid.de>www.volksentscheid.de

Für Rückfragen: Claudine Nierth, Vertrauensperson der Volksinitiativen, Tel.: 0178/8 377 377