Schleswig-Holstein: Volksinitiative erfolgreich!

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute wesentliche Forderungen der von uns initiierten und von 25.000 Menschen unterstützten Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung tritt am 26.2. in Kraft.

Übergabe der Unterschriften unserer Volksinitiative an den Kieler Landtag

Nach knapp zwei Jahren ist uns in Schleswig-Holstein eine wesentliche Erleichterung der Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gelungen - sogar ohne Volksbegehren und Volksabstimmung.

„Unsere Volksinitiative wird in den Kernpunkten umgesetzt. Das ist ein großer Erfolg, nachdem die Landesregierung bereits die erste Volksinitiative unseres Bündnisses übernommen hat und jetzt im Bundesrat für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen eintritt“, sagt Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin und Vertrauensperson des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein.

Das 16 Organisationen starke Bündnis, dem unter anderem die Grünen, die Linke und die Piraten angehören, will nun auf ein Volksbegehren verzichten.

Grundlage des jetzt vorliegenden Gesetzes, das auf einen Kompromiss zwischen dem Bündnis und der Regierungskoalition zurückgeht, war eine Volksinitiative, die 25.000 Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2011 unterzeichnet hatten. Die direkte Demokratie auf Gemeindeebene wird dadurch in vielen Bereichen erleichtert: Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren soll je nach Einwohnerzahl zwischen vier und zehn Prozent gestaffelt werden – bisher mussten zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden (bisher 20 Prozent) soll ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt werden und zwischen acht und 20 Prozent liegen.

„Endlich ist es nun auch möglich, zu Bauthemen Bürgerbegehren durchzuführen“, so Nierth. Die Bauleitplanung, zu der momentan überhaupt keine Bürgerbegehren sattfinden dürfen, wird damit für die direkte Demokratie geöffnet. „Bauthemen beeinflussen deutschlandweit 45 Prozent aller für Bürgerbegehren relevanten Themenbereiche – sie sind eines der häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“, so Nierth.

Folgendes hat sich geändert

  • die Eingangshürden und die Abstimmungsquoren wurde
    moderat nach Einwohnerzahl gestaffelt

  • es wurde ein Anhörungsrecht für die Initiatoren eingeräumt

  • zulässig sind jetzt auch Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen
    der Bauleitplanung sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung

  • die bisher nur sechswöchige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft

  • der Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine
    Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt

  • es wurde die Möglichkeit für die Gemeindevertretung eingeführt,
    einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen

  • eine Gemeindevertretung kann bereits mit einfacher
    Mehrheit (bisher nur mit Zweidrittelmehrheit)
    selbst einen Bürgerentscheid ansetzen

Download: <media 32786 - - "TEXT, 2013-02-19 Endgueltiger Gesetzentwurf SH-Initiative, 2013-02-19_Endgueltiger_Gesetzentwurf_SH-Initiative.pdf, 75 KB">Vollständiger Gesetzentwurf</media> (Drucksache 18/501)

Am 26. Februar tritt das Gesetz in Kraft.

In den nächsten Monaten wird das Bündnis die Umsetzung der Beschlüsse begleiten. Das für den 18. März angekündigte Volksbegehren wird damit für das Bündnis überflüssig.