Öffentliche Anhörung der Volksinitiativen im Landtag

Am Dienstag, den 17. April um 10:00 Uhr befasst sich der Petitionsausschuss mit den beiden Volksinitiativen des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein. Hierzu werden die vertretungsberechtigten Vertrauenspersonen der beiden Volksinitiativen zur Anhörung geladen.

Bis zum 23. Juni 2012 läuft die Frist für die Behandlung der Initiativen im Landtag. Innerhalb dieser Zeit muss der Landtag entscheiden, ob er unsere Forderungen übernimmt oder ablehnt. Sollte der Landtag den Forderungen der Volksinitiativen nicht zustimmen, können die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen, um damit einen Volksentscheid über die Forderung zu erzwingen.