Erfolg bei Bürgerbegehrensreform

Die schleswig-holsteinische Landesregierung übernimmt wesentliche Forderungen unserer Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“.

Grundlage des von unserem Bündnis mit den Kieler Regierungsparteien SPD, Grüne und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) ausgehandelten Kompromisses war ein Gesetzentwurf, den vor rund einem Jahr 25.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Volksinitiative unterzeichnet hatten. Darauf basierend soll nun die direkte Demokratie auf Gemeindeebene in vielen Bereichen erleichtert werden.

„Wir haben in Verhandlungen mit der Koalition erreicht, dass Kernpunkte der Volksinitiative wie die Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden umgesetzt werden“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie und Vertrauensperson des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein.

Zu den wesentlichen Ergebnissen zählt:

  • Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren soll je
    nach Einwohnerzahl zwischen vier und zehn Prozent
    gestaffelt werden – derzeit müssen zehn Prozent
    aller Wahlberechtigten unterschreiben.

  • Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden (derzeit
    20 Prozent) soll ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt
    werden und zwischen 8 und 20 Prozent liegen.

  • Künftig sollen auch Bürgerbegehren zur Bauleitplanung
    möglich sein, sofern sie die erste Stufe, den
    Aufstellungsbeschluss, betreffen.

Gerade Bauthemen sind eines der häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und betreffen 40 Prozent aller Bürgerbegehren. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass Bürgerbegehren sich nicht nur auf den Aufstellungsbeschluss beschränken, sondern zur gesamten Bauleitplanung möglich sind. „Es ist erstaunlich, dass schwarz-gelb regierte Länder wie Bayern oder Thüringen hier fortschrittlicher sind. Dennoch, ein Anfang ist gemacht“, so Nierth. „Obwohl wir uns noch mutigere Schritte für die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewünscht haben, sind die geplanten Verbesserungen ein Erfolg.“

Wenn der vorliegende Gesetzentwurf vom Parlament verabschiedet wird, will das Bündnis auf ein Volksbegehren verzichten. Insgesamt wurde viel für die Bürgerbeteiligung erreicht. Das Bündnis wird die Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes begleiten.

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