Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte das Begehren für unzulässig. Ausschlaggebend war dabei nicht eine inhaltliche Bewertung des Projekts, sondern die rechtliche Zuständigkeit: Die Entscheidung über die Ferienhäuser lag nicht (mehr) unmittelbar bei der Gemeinde, sondern bei einem Kommunalunternehmen. Damit fehlte die Grundlage, um ein Bürgerbegehren rechtmäßig durchzuführen.
Für die Gegner der Ferienhäuser bedeutet das Urteil einen deutlichen Rückschlag, da ein Bürgerentscheid als direktdemokratisches Mittel nun nicht möglich ist. Die Auseinanders um die Nutzung des Speicherkoogs bleibt jedoch bestehen: Während Befürworter auf touristische Entwicklung und wirtschaftliche Chancen setzen, sehen Kritiker weiterhin Risiken für Natur und Landschaft.
Weitere Informationen: bi-speicherkoog.de



