Bürgerbegehren gegen Windpark in Altenholz ist zulässig

In der Gemeinde Altenholz ist das Bürgerbegehren gegen den geplanten Windpark als zulässig eingestuft worden. Damit ist der Weg für einen möglichen Bürgerentscheid frei.

Übergabe der Unterschriften (Quelle: Martin Geist)

Die Initiatoren wenden sich gegen die aktuellen Planungen und wollen erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt über das Vorhaben abstimmen können.

In einem nächsten Schritt muss die Gemeindevertretung über die Forderungen des Bürgerbegehrens entscheiden. Lehnt sie diese ab, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bevölkerung verbindlich über das Projekt abstimmen kann. Bis dahin bleibt das Thema Windkraft in Altenholz weiterhin Gegenstand intensiver politischer und öffentlicher Diskussionen.