Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Auszug)

Artikel 48: Initiativen aus dem Volk

Artikel 49: Volksbegehren und Volksentscheid

Die Regelungen können hier nachgelesen werden.

Gesetz über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
(Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)

Die Regelungen können hier nachgelesen werden.

Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes
(VAbstGDVO)
Vom 6. Februar 2017

Die Regelungen können hier nachgelesen werden.

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