- Fragestellung:
- 1. Die Stadt Potsdam oder von ihr Beauftragte sollen keine kommunalen Grundstücke im oben genannten Gebiet (Lustgarten sowie die Flächen Staudenhof und Fachhochschule, Anm. d. Red.) mehr verkaufen.2. Für den Abriss des Hotels Mercure, des Wohnblocks am Staudenhof und des Fachhochschul-Gebäudes sollen keine öffentlichen Fördermittel und städtischen Eigenanteile eingesetzt werden.“„Unterstützen Sie diese beiden Forderungen?
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Unterschriften gültig
- 14742
- Unterschriften insgesamt:
- 17017
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2016
- Ankündigungsdatum:
- 29.02.2016
- Verfahrenstyp:
- 1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
- Start der Unterschriftensammlung:
- 08.04.2016
- Einreichung der Unterschriften:
- 29.06.2016
- Zulässigkeit:
- 14.09.2016
- Weitere Entwicklung:
- Auch das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Bürgerbegehren nun für unzulässig erklärt. Die Forderungen der Initiative seien nicht hinreichend klar bestimmt, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Deppe am Donnerstag (02.03.2017) zur Begründung der Entscheidung. Die Bürger hätten den Eindruck gewinnen müssen, die Forderungen richteten sich gegen den Abriss der Fachhochschule, eines Plattenbau-Wohnblocks und des ehemaligen Interhotels “Mercure“. Dagegen erklärte Initiativen-Sprecher André Tomczak in der Verhandlung, es gehe um die nachhaltige Nutzung der städtischen Gebäude und Grundstücke.
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- Klage angekündigt
- Klage:
- 1
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- ID:
- 9347
- Erstellungsdatum:
- 16.08.2020
- Änderungsdatum:
- 07.07.2020
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