Gegen Brückenabriss auf der B158

Bad Freienwalde (Oder), Stadt (Brandenburg)

Fragestellung:
Konkret sollen die Wahlberechtigten darüber abstimmen, ob der Beschluss der Stadtverordneten vom 23. Juli 2015 zum Abriss der Brücke aufgehoben werden soll oder nicht.
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften insgesamt:
2417
Datum des Bürgerentscheids:
06.12.2015
Abstimmende:
4308
Stimmberechtigte:
10735
Beteiligung:
40,10 %
Quorum:
2684
Ja-Stimmen:
2536 (59,00 %)
Nein-Stimmen:
1772 (41,00 %)
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BE unecht gescheitert

Weitere Informationen

Jahr:
2015
Ankündigungsdatum:
23.07.2015
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
31.07.2015
Einreichung der Unterschriften:
01.09.2015
Zulässigkeit:
15.10.2015
Beschluss zum Bürgerentscheid:
23.07.2015
Bürgerentscheid:
06.12.2015
Weitere Entwicklung:
Am 14. Januar 2016 wird sich jedoch die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dem Thema Brücken-Abriss beschäftigen. Eine Klage behält sie sich vor, weil Briefwahl nicht möglich und kein Wahllokal absolut barrierefrei war.Der Bürgerentscheid über den Abriss der Brücke, der am 6. Dezember stattgefunden hatte, ist gültig. Das wurde bei der jüngst stattgefundenen Stadtverordnetenversammlung in Bad Freienwalde beschlossen. Die Bürgerinitiative \"Kein Brückenabriss\" hatte die Gültigkeit des Bürgerentscheids angefochten, da die Abstimmungslokale nicht behindertengerecht gewesen seien und der Bürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt haben soll. Bei dem Bürgerentscheid hatte sich die Mehrheit zwar für den Erhalt der Brücke ausgesprochen, das erforderliche Quorum wurde aber nicht erreicht, sodass die Abstimmung scheiterte.
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ID:
9066
Erstellungsdatum:
02.09.2015
Änderungsdatum:
13.09.2022