- Fragestellung:
- Konkret sollen die Wahlberechtigten darüber abstimmen, ob der Beschluss der Stadtverordneten vom 23. Juli 2015 zum Abriss der Brücke aufgehoben werden soll oder nicht.
- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Unterschriften insgesamt:
- 2417
- Datum des Bürgerentscheids:
- 06.12.2015
- Abstimmende:
- 4308
- Stimmberechtigte:
- 10735
- Beteiligung:
- 40,10 %
- Quorum:
- 2684
- Ja-Stimmen:
- 2536 (59,00 %)
- Nein-Stimmen:
- 1772 (41,00 %)
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- BE unecht gescheitert
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2015
- Ankündigungsdatum:
- 23.07.2015
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 31.07.2015
- Einreichung der Unterschriften:
- 01.09.2015
- Zulässigkeit:
- 15.10.2015
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 23.07.2015
- Bürgerentscheid:
- 06.12.2015
- Weitere Entwicklung:
- Am 14. Januar 2016 wird sich jedoch die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dem Thema Brücken-Abriss beschäftigen. Eine Klage behält sie sich vor, weil Briefwahl nicht möglich und kein Wahllokal absolut barrierefrei war.Der Bürgerentscheid über den Abriss der Brücke, der am 6. Dezember stattgefunden hatte, ist gültig. Das wurde bei der jüngst stattgefundenen Stadtverordnetenversammlung in Bad Freienwalde beschlossen. Die Bürgerinitiative \"Kein Brückenabriss\" hatte die Gültigkeit des Bürgerentscheids angefochten, da die Abstimmungslokale nicht behindertengerecht gewesen seien und der Bürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt haben soll. Bei dem Bürgerentscheid hatte sich die Mehrheit zwar für den Erhalt der Brücke ausgesprochen, das erforderliche Quorum wurde aber nicht erreicht, sodass die Abstimmung scheiterte.
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- ID:
- 9066
- Erstellungsdatum:
- 02.09.2015
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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