Gegen einen Tunnel als Westausgang des Hauptbahnhofes

Augsburg (Bayern)

Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
12500
Quorum:
10235
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2014
Ankündigungsdatum:
31.10.2013
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
26.04.2014
Zulässigkeit:
28.05.2014
Weitere Entwicklung:
Sobald die schriftliche Begründung für die Ablehnung durch den Stadtrat vorliege, werde man einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen, so Andreas von Mühldorfer, einer der Initiatoren. Man wolle mit dem Bürgerbegehren eine bessere Lösung für die Stadt, betont von Mühldorfer. Sollte das Gericht die Ablehnung des Bürgerbegehrens für unrechtmäßig erachten, könnte dann ein Vergabestopp für weitere Arbeiten drohen, bis das Gericht endgültig entscheidet.Der Bau des Bahnhofstunnels unter dem Augsburger Hauptbahnhof wird nicht für ein Bürgerbegehren gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag der Initiative ab.
Klage:
1
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ID:
8132
Erstellungsdatum:
07.03.2024
Änderungsdatum:
13.09.2022