- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 12500
- Quorum:
- 10235
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2014
- Ankündigungsdatum:
- 31.10.2013
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Einreichung der Unterschriften:
- 26.04.2014
- Zulässigkeit:
- 28.05.2014
- Weitere Entwicklung:
- Sobald die schriftliche Begründung für die Ablehnung durch den Stadtrat vorliege, werde man einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen, so Andreas von Mühldorfer, einer der Initiatoren. Man wolle mit dem Bürgerbegehren eine bessere Lösung für die Stadt, betont von Mühldorfer. Sollte das Gericht die Ablehnung des Bürgerbegehrens für unrechtmäßig erachten, könnte dann ein Vergabestopp für weitere Arbeiten drohen, bis das Gericht endgültig entscheidet.Der Bau des Bahnhofstunnels unter dem Augsburger Hauptbahnhof wird nicht für ein Bürgerbegehren gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag der Initiative ab.
- Klage:
- 1
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- ID:
- 8132
- Erstellungsdatum:
- 07.03.2024
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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