- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass ab 01.01.2014 Maßnahmen zum Ausbau von Anliegerstraßen und Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsanlagen, die zwar schon vorhanden sind, aber nicht als bereits hergestellt gelten, nur durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen der jeweils geplanten Maßnahme zuvor zustimmt, sofern die Stadt zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme nicht verpflichtet ist?
- Themenbereich:
- Hauptsatzung oder andere Satzung
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Datum des Bürgerentscheids:
- 20.10.2013
- Gültige Stimmen:
- 9896
- Abstimmende:
- 9923
- Stimmberechtigte:
- 31477
- Beteiligung:
- 31,50 %
- Ja-Stimmen:
- 9360 (94,60 %)
- Nein-Stimmen:
- 536 (5,40 %)
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- BE im Sinne des Begehrens
|
Weitere Informationen
- Jahr:
- 2013
- Ankündigungsdatum:
- 31.03.2013
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 07.05.2013
- Bürgerentscheid:
- 20.10.2013
--
- ID:
- 7791
- Erstellungsdatum:
- 23.04.2013
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
|