Gegen Gefahrstofflager

Alheim (Hessen)

Fragestellung:
1. Der Bebauungsplan Nr. 12 "Baugebiet Haischwiese" im Ortsteil Heinebach soll dahingehend geändert werden, daß ein Teil der ausgewiesenen Gewerbefläche wie folgt ausgewiesen werden soll:"Gewerbegebiet"Zulässig sind auf den Teilflächen Flur/Flurstücke 79/1, 2, 3; 80/1, 81/3; 16/1; 17/1; 18/1; 19/1 und 21/19 nur Gewerbegebiete, die das Wohnen im nahegelegenen Wohngebiet, insbes. "Am Kalkofen I und II" nicht wesentlich stören. In einer Bautiefe entlang der B83 von den Flurstücken 79/1 bis 21/19 sind Handwerksbetriebe, Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Im übrigen sind nur Gewerbebetriebe, die nicht der Störfallverordnung unterliegen und die die Ortslage nicht über das übliche Maß hinaus mit zusätzlichem Schwerverkehr belasten, zulässig. Eine Nutzung als Lager für wassergefährdende oder bodenverunreinigende Stoffe ist ausgeschlossen.2. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich wird eine Veränderungssperre nach § 14, Abs. 1, Ziffer 1 u. 2, BauGB verhängt.Dieser Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.
Themenbereich:
Entsorgungsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften gültig
964
Datum des Bürgerentscheids:
11.09.1994
Gültige Stimmen:
2765
Abstimmende:
2791
Stimmberechtigte:
3937
Beteiligung:
70,90 %
Quorum:
985
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BE im Sinne des Begehrens

Weitere Informationen

Jahr:
1994
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
06.04.1994
Einreichung der Unterschriften:
02.05.1994
Zulässigkeit:
24.05.1994
Bürgerentscheid:
11.09.1994
Unterschriftenanteil:
27.4
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ID:
529
Erstellungsdatum:
01.01.1970
Änderungsdatum:
13.09.2022