künftige Straßenumbenennung

Buchdorf (Bayern)

Fragestellung:
Sind auch Sie dafür, dass die Gemeinde den Anwohnern / Anliegern einer Straße ein gemeinsames satzungsgemäßes Recht auf Namensbenennung ihrer Straße zugesteht? Das heißt, wenn künftig sämtliche Anlieger / Anwohner einer Straße sich in einem gemeinsamen Antrag einigen, diese umzubennen, dass diese bereits mit der Einreichung satzungsgemäß als umbenannt gilt. Die Hausnummern sind dann von den Antragstellern zu bezahlen.
Themenbereich:
Sonstiges
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2005
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Einreichung der Unterschriften:
02.02.2005
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ID:
4184
Erstellungsdatum:
01.03.2024
Änderungsdatum:
13.09.2022