- Fragestellung:
- Sind auch Sie dafür, dass die Gemeinde den Anwohnern / Anliegern einer Straße ein gemeinsames satzungsgemäßes Recht auf Namensbenennung ihrer Straße zugesteht? Das heißt, wenn künftig sämtliche Anlieger / Anwohner einer Straße sich in einem gemeinsamen Antrag einigen, diese umzubennen, dass diese bereits mit der Einreichung satzungsgemäß als umbenannt gilt. Die Hausnummern sind dann von den Antragstellern zu bezahlen.
- Themenbereich:
- Sonstiges
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2005
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Einreichung der Unterschriften:
- 02.02.2005
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- ID:
- 4184
- Erstellungsdatum:
- 01.03.2024
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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