- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2023 aufgehoben wird, um die Vermietung/Verpachtung gemeindlicher Flächen an das Landratsamt Bamberg zu verhindern und dass alle weiteren rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden, um das Projekt zu verhindern?
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
- Zulässigkeit behandelt
- Unterschriften gültig
- 677
- Unterschriften insgesamt:
- 699
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
|
Weitere Informationen
- Jahr:
- 2023
- Ankündigungsdatum:
- 31.01.2023
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 31.01.2023
- Einreichung der Unterschriften:
- 17.02.2023
- Zulässigkeit:
- 16.03.2023
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 26.01.2023
- Unterschriftenanteil:
- 17.3
- Weitere Entwicklung:
- Grundlegend für die Unzulässigkeit wäre eine vertragliche Verpflichtung mit dem Landratsamt Bamberg, da der Mietvertrag am 07.02.2023 durch beide Parteien unterzeichnet worden wäre und dieser bindend sei. Ein Rücktritt vom Mietvertrag wäre nicht mehr möglich. Weiter wurde aufgeführt, dass das Bürgerbegehren der gemeindlichen Mitwirkungspflicht gem. § 5/III der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) entgegen stehen würde. Außerdem soll der eingefügte Satz "und dass alle weiteren rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden, um das Projekt zu verhindern" zu unbestimmt wäre.
--
- ID:
- 11834
- Erstellungsdatum:
- 05.04.2023
- Änderungsdatum:
- 20.03.2023
|