- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Heikendorf in der Unternehmens- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen ‚Gemeindewerke Heikendorf - Anstalt öffentlichen Rechts“ den Paragraphen 2 Abs. 1b („der Betrieb des Möltenorter Hafens“) streicht und darüber hinaus die Übertragung des gesamten notwendigen Anlage- und Betriebsvermögens einschließlich der Grundstücke auf die Gemeinde Heikendorf sicherstellt, damit der Möltenorter Hafen künftig von der Gemeinde Heikendorf selber betrieben wird und diese die KFK-Brücke und die Tankerbrücke an den derzeitigen Standorten erhält sowie die Anordnung der Brücken und Stege unverändert lässt?
- Themenbereich:
- Sonstiges
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Unterschriften insgesamt:
- 1334
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2022
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 30.06.2022
- Einreichung der Unterschriften:
- 30.11.2022
- Zulässigkeit:
- 31.01.2023
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- ID:
- 11747
- Erstellungsdatum:
- 16.03.2023
- Änderungsdatum:
- 21.12.2022
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