Für eine Übertragung des Hafens Möltenort an die Gemeinde

Heikendorf (Schleswig-Holstein)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Heikendorf in der Unternehmens- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen ‚Gemeindewerke Heikendorf - Anstalt öffentlichen Rechts“ den Paragraphen 2 Abs. 1b („der Betrieb des Möltenorter Hafens“) streicht und darüber hinaus die Übertragung des gesamten notwendigen Anlage- und Betriebsvermögens einschließlich der Grundstücke auf die Gemeinde Heikendorf sicherstellt, damit der Möltenorter Hafen künftig von der Gemeinde Heikendorf selber betrieben wird und diese die KFK-Brücke und die Tankerbrücke an den derzeitigen Standorten erhält sowie die Anordnung der Brücken und Stege unverändert lässt?
Themenbereich:
Sonstiges
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
1334
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.06.2022
Einreichung der Unterschriften:
30.11.2022
Zulässigkeit:
31.01.2023
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ID:
11747
Erstellungsdatum:
16.03.2023
Änderungsdatum:
21.12.2022