Für das Hallenbad Eickel (II)

Herne, Stadt (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
Soll der Ratsbeschluss vom 15.03.2022"Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m² großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken" (Nummer 327, 330, 365, 329) "unter der Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen:a) die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mitNebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke andie Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten,b) die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auchdarüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist.Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden."zurückgenommen werden?
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften gültig
6900
Unterschriften insgesamt:
8128
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Kompromiss

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
Start der Unterschriftensammlung:
25.06.2022
Einreichung der Unterschriften:
12.09.2022
Zulässigkeit:
21.06.2022
Beschluss zum Bürgerentscheid:
15.03.2022
Weitere Entwicklung:
Der Bürgerentscheid (geplant 26.02.2023) wurde abgesagt, nachdem Stadt und BI einen Kompromiss aushandelten. | "Die [Vereinbarung] sieht folgendermaßen aus: Auf dem Gelände soll nach KOK-Richtlinien ein Vario-Schwimmbad mit einer Länge von 25 Metern, einer Breite von 12,5 Metern und zwei Metern Tiefe entstehen. Dies soll vor allem für den Schul- und Vereinssport genutzt werden und damit auch wettkampftauglich und barrierefrei sein."
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ID:
11587
Erstellungsdatum:
17.01.2024
Änderungsdatum:
28.06.2022