Gegen ein Bürgerhaus auf dem Ankerplatz

Strande (Schleswig-Holstein)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass das Grundstück Ankerplatz (Gorch-Fock-Str. 1) als Parkerhalten bleibt und zu diesem Zweck der von der Gemeinde Strande am28.03.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung desBebauungsplanes Nr. 2 für das Grundstück „Gorch-Fock-Str. 1“ (Ankerplatz)aufgehoben wird?
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Datum des Bürgerentscheids:
27.09.2020
Gültige Stimmen:
749
Abstimmende:
822
Stimmberechtigte:
1214
Beteiligung:
67,70 %
Quorum:
243
Ja-Stimmen:
399 (53,30 %)
Nein-Stimmen:
350 (46,70 %)

Weitere Informationen

Jahr:
2020
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
31.05.2020
Bürgerentscheid:
27.09.2020
Weitere Entwicklung:
Nach Entscheidung des Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgerichts vom 30.11.2022 sind die Abstimmungen für unzulässig erklärt worden und müssen wiederholt werden (wird 2023 geschehen) | https://schleswig-lebt.de/2022/11/30/buergerentscheid-in-strande-muss-wiederholt-werden/
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ID:
10973
Erstellungsdatum:
15.02.2024
Änderungsdatum:
29.06.2020