Gegen Änderung des Beschlusses betreffend der Grundstücke "Alter Krugsteig" und "Erich-Mühsam-Straße Ecke Akazienweg"

Birkenwerder (Brandenburg)

Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass der Beschluss Nummer 1259/2018 vom 14. Juni 2018 betreffend der Grundstücke Alter Krugsteig und Erich-Mühsam-Straße Ecke Akazienweg in der ursprünglichen Form schnellstmöglich umgesetzt wird und der Beschluss Nummer 1446/2019 vom 5. November 2019 kassiert (aufgehoben) wird?"
Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
886
Unterschriften insgesamt:
1106
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
Start der Unterschriftensammlung:
15.12.2019
Einreichung der Unterschriften:
17.01.2020
Zulässigkeit:
27.02.2020
Beschluss zum Bürgerentscheid:
05.11.2019
Unterschriftenanteil:
13.3
Weitere Entwicklung:
Birkenwerder (MOZ) Der Bürgerentscheid zum genossenschaftlichen Wohnungsbau in Birkenwerder findet vorerst nicht statt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat das entsprechende Bürgerbegehren aus inhaltlichen und formalen Fehlern für unzulässig erklärt. Das teilte Bürgermeister Stephan Zimniok (BiF) am Donnerstagabend mit. Die Initiatoren hätten beispielsweise versäumt, eine Schätzung der Kosten, die mit den Folgen des Bürgerbegehrens verbunden wären, einzuholen und den Unterzeichnern vorzulegen, nennt Zimniok ein Detail aus der Begründung der Kommunalaufsicht. Auch sei die Fragestellung nicht eindeutig gewesen. Es seien mit einer Frage zwei Fragen gestellt worden.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
U.a. keine Kostenschätzung
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ID:
10858
Erstellungsdatum:
13.10.2022
Änderungsdatum:
07.07.2020