- Fragestellung:
- Sind Sie für die Rückabwicklung der im Herbst 2016 realisierten Maßnahme B07 des Radnutzungskonzepts der Stadt Eberswalde von 2015 »MarkierungRadfahrstreifen in beide Richtungen in Kombination mit überbreiten Fahrstreifen« in der Heegermühler Straße zwischen Schöpfurter und Boldtstraße und für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes mit zwei Fahrspuren je Richtung einschließlich Freigabe der Gehwege für die Radnutzung?
- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 3433
- Unterschriften insgesamt:
- 4336
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2018
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 01.10.2017
- Einreichung der Unterschriften:
- 10.10.2018
- Zulässigkeit:
- 19.02.2019
- Weitere Entwicklung:
- Bürgerinitiative hat am 13. März 2019 Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) erhoben. Der Landrat benötigte fast zwei Monate, um darauf zu antworten und seine Anträge beim Gericht zu stellen.Durch diese Verzögerung ist nun eine Entscheidung vor der Kommunalwahl am 26. Mai unmöglich geworden.Die Bürgerinitiative hat sich dazu entschlossen, mit eigenen Kandidaten an der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai zu beteiligen.
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- Am 13. März 2019 Klage beim Verwaltungsgericht in
- Klage:
- 1
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- ID:
- 10343
- Erstellungsdatum:
- 01.10.2020
- Änderungsdatum:
- 07.07.2020
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