Für Rücknahme Radnutzungskonzept der Heegermühler Straße

Eberswalde, Stadt (Brandenburg)

Fragestellung:
Sind Sie für die Rückabwicklung der im Herbst 2016 realisierten Maßnahme B07 des Radnutzungskonzepts der Stadt Eberswalde von 2015 »MarkierungRadfahrstreifen in beide Richtungen in Kombination mit überbreiten Fahrstreifen« in der Heegermühler Straße zwischen Schöpfurter und Boldtstraße und für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes mit zwei Fahrspuren je Richtung einschließlich Freigabe der Gehwege für die Radnutzung?
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
3433
Unterschriften insgesamt:
4336
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2018
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
01.10.2017
Einreichung der Unterschriften:
10.10.2018
Zulässigkeit:
19.02.2019
Weitere Entwicklung:
Bürgerinitiative hat am 13. März 2019 Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) erhoben. Der Landrat benötigte fast zwei Monate, um darauf zu antworten und seine Anträge beim Gericht zu stellen.Durch diese Verzögerung ist nun eine Entscheidung vor der Kommunalwahl am 26. Mai unmöglich geworden.Die Bürgerinitiative hat sich dazu entschlossen, mit eigenen Kandidaten an der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai zu beteiligen.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Am 13. März 2019 Klage beim Verwaltungsgericht in
Klage:
1
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ID:
10343
Erstellungsdatum:
01.10.2020
Änderungsdatum:
07.07.2020