Gegen Ausbau der unbefestigten Erschließungs- und Anliegerstraßen

Schöneiche bei Berlin (Brandenburg)

Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
963
Unterschriften insgesamt:
1258
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BB erreicht zu wenig Unterschriften

Weitere Informationen

Jahr:
2018
Ankündigungsdatum:
31.08.2018
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
28.09.2018
Einreichung der Unterschriften:
28.08.2019
Zulässigkeit:
25.09.2019
Beschluss zum Bürgerentscheid:
30.11.2016
Weitere Entwicklung:
Schöneiche (MOZ) Bei dem von den Unabhängigen Bürgern Schöneiches (UBS) angeschobenen Bürgerbegehren zum Sandstraßenausbau sind nicht genügend Stimmen für einen Bürgerentscheid zusammengekommen. Das ergibt sich aus der Auswertung durch die Gemeindeverwaltung, die den Gemeindevertretern zu ihrer heutigen Sitzung (18.30 Uhr, Rathaus) zur Beschlussfassung vorliegt.Gebraucht worden wären 1089 gültige Unterschriften, das entspricht zehn Prozent der Wahlberechtigten. Gezählt wurden 963. Hauptinitiator Philip Zeschmann hatte zwar Listen mit 1258 Unterschriften eingereicht, 295 sind laut Verwaltung aber ungültig. Mit 167 machen Mehrfachunterschriften den Hauptanteil davon aus. Ziel des Begehrens war es, dass Sandstraßen nur grundhaft ausgebaut werden, wenn die meisten Anlieger dafür sind.Das soll nun mit einem Antrag erreicht werden, den die Fraktionen Schöneicher Liste, FDP und Bürgerbündnis, der Linken und von UBS gemeinsam einbringen. Stimmen weniger als 50 Prozent der Anlieger dem Ausbau zu, soll demnach allenfalls so gebaut werden, dass keine Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen. Zudem liegt ein Antrag der UBS vor, demzufolge die Gemeindevertretung das Land auffordern soll, vom Bund die Gesetzeskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht zu übernehmen. Die CDU beantragt indes eine Fortsetzung des Sandstraßenausbaus. Gebaut werden solle den Erfordernissen entsprechend.
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ID:
10314
Erstellungsdatum:
09.02.2024
Änderungsdatum:
13.09.2022