- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass das aktuelle Verhandlungsverfahren über Bau und Betrieb der Blütentherme stoppt, zunächst kein Vertrag unterzeichnet wird und stattdessen die weiterePlanung auf einem offenen Einwohnerbeteiligungsverfahren basiert, das durch ein unabhängiges Büro durchgeführt wird?
- Themenbereich:
- Wirtschaftsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 2653
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2018
- Ankündigungsdatum:
- 30.04.2018
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 31.05.2018
- Zulässigkeit:
- 20.08.2018
- Weitere Entwicklung:
- Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat das Bürgerbegehren der Initiative „StadtMitGestalter“ in Werder für unzulässig erklärt. Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht mit einem Beschluss der Werderaner Stadtverordneten vom 9. März 2017, mit dem diese bereits eine Richtungsentscheidung getroffen hätten. Auch wenn die Kosten für die Fertigstellung des Rohbaus der Therme erst seit März dieses Jahres bekannt seien, hätten nur die Stadtverordneten die 30 Millionen Euro teure Spa-Therme verhindern können, heißt es weiter.
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- Die Initiatoren haben einen eigenen Verein gegründ
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- ID:
- 10196
- Erstellungsdatum:
- 22.05.2018
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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