Über den Ausbau der Therme (Blütentherme)

Werder (Havel), Stadt (Brandenburg)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass das aktuelle Verhandlungsverfahren über Bau und Betrieb der Blütentherme stoppt, zunächst kein Vertrag unterzeichnet wird und stattdessen die weiterePlanung auf einem offenen Einwohnerbeteiligungsverfahren basiert, das durch ein unabhängiges Büro durchgeführt wird?
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
2653
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2018
Ankündigungsdatum:
30.04.2018
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
31.05.2018
Zulässigkeit:
20.08.2018
Weitere Entwicklung:
Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat das Bürgerbegehren der Initiative „StadtMitGestalter“ in Werder für unzulässig erklärt. Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht mit einem Beschluss der Werderaner Stadtverordneten vom 9. März 2017, mit dem diese bereits eine Richtungsentscheidung getroffen hätten. Auch wenn die Kosten für die Fertigstellung des Rohbaus der Therme erst seit März dieses Jahres bekannt seien, hätten nur die Stadtverordneten die 30 Millionen Euro teure Spa-Therme verhindern können, heißt es weiter.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Die Initiatoren haben einen eigenen Verein gegründ
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ID:
10196
Erstellungsdatum:
22.05.2018
Änderungsdatum:
13.09.2022