Sitzverteilung auf dem Prüfstand

Landesverfassungsgericht verhandelt Überhangmandate

Anlässlich der mündlichen Verhandlung der umstrittenen Sitzverteilung im Schleswig-Holsteinischen Landtag vor dem Verfassungsgericht in Schleswig am Montag, den 28. Juni 2010, hat der Verein Mehr Demokratie auf den dringenden Bedarf einer Neuregelung des Wahlgesetzes hingewiesen. „Überhangmandate können durch eine Änderung des Wahlgesetzes verhindert werden, “ so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie, „Wir haben im Verein einen Vorschlag erarbeitet, durch den Überhangmandate vermieden werden und die Wähler gleichzeitig stärkeren Einfluss auf die Auswahl der Abgeordneten erhalten.“

Bei der Landtagswahl im vergangen Jahr waren statt der vorgesehen 65 stattdessen durch Überhang- und Ausgleichsmandate 95 Abgeordnete in den Landtag eingezogen. Strittig vor Gericht ist eine Textpassage des Wahlgesetzes, durch die der Ausgleich der Überhangmandate erfolgt. Je nach Auslegung könnte dies bedeuten, dass die Koalition aus CDU und FDP ihre Mehrheit von einer Stimme verlöre.

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Claudine Nierth
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