Landtag beschließt Vorstoß für bundesweite Volksentscheide

Schleswig-Holstein: Verbesserungen für die kommunale Bürgerbeteiligung abgelehnt

Der schleswig-holsteinische Landtag übernimmt nur eine der beiden Volksinitiativen für mehr direkte Demokratie. Er will eine Gesetzesinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide in den Bundesrat einbringen, so der Beschluss der heutigen Landtagssitzung. Den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Bürgerentscheids in den Kommunen, die zweite Volksinitiative des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein, lehnte der Landtag dagegen ab.

„Mit der erfolgreichen Volksinitiative haben die Schleswig-Holsteiner einen Stein für ganz Deutschland ins Rollen gebracht. Erstmals in der Geschichte ist es gelungen, in einem Bundesland ein Volksbegehren für die Einführung deutschlandweiter Volksentscheide anzuschieben. Andere Länder werden diesem Schritt folgen“, sagt Claudine Nierth, Mehr Demokratie-Vorstandssprecherin und Vertrauensperson der beiden Initiativen. „Umso erstaunlicher ist, dass bei unserer zweiten Volksinitiative zur Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Gemeinden kein Schulterschluss zwischen Grünen, SPD und SSW zu erreichen war.“ Während die Grünen als Bündnispartner die Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen voll unterstützen, zögern die Koalitionsparteien SPD und SSW bei der Übernahme einiger Forderungen.

Uneinigkeit herrscht etwa in der Frage, ob künftig Bürgerbegehren zur Bauleitplanung zulässig sein sollen, so wie in neun anderen Bundesländern, unter anderem in Hamburg, Thüringen und Bayern,. „Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen sind ein Kernanliegen der Bürgerinnen und Bürger, sie möchten endlich verbindlich an ihrer Ortsgestaltung beteiligt werden“, so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie und ebenfalls Vertrauensperson der Volksinitiativen. „Die Möglichkeit, einen Kompromiss mit den Initiatoren auszuhandeln, nahm der Landtag nicht wahr. Deshalb, überlegen wir jetzt, die zweite Stufe des Volksbegehrens zu beantragen, um dann den Volksentscheid über unsere Vorschläge herbeizuführen.“

„Laut Koalitionsvertrag sollen einige unserer Forderungen im Herbst per Gesetz verabschiedet werden, doch unklar bleibt, ob darin auch die Kernforderungen enthalten sein werden. Ein Reförmchen nützt den Bürgern wenig“, meint Nierth.

Ein Volksbegehren wäre eine Belastungsprobe für die junge Koalition, da die Grünen im Gegensatz zu SPD und SSW Bündnispartner der Initiativen sind.

Die zur Diskussion stehende Volksinitiative will die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden verbessern. Unter anderem sollen Bürgerentscheide zur Bauleitplanung möglich werden, die Unterschriftenhöhe nach Gemeindegröße gestaffelt und das 20-Prozentige Zustimmungsquorum abgeschafft werden. Außerdem will das Bündnis die kostenlose Beratung sowie das Anhörungsrecht der Initiative sichern.

Homepage des Volksentscheids-Bündnisses: <link http: www.volksentscheid.de>www.volksentscheid.de

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