Kiel: Neuer Koalitionsvertrag entmündigt Bürger

+++ Kommunale Mitbestimmung wird durch neue Generalklausel ausgehebelt +++

Medien-Mitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
23.06.2022

 

Die neue Schwarz-Grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein hat in ihrem gestern (22.06.) veröffentlichten Koalitionsvertrag eine Generalklausel beschlossen, die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene massiv einschränken soll. Nach den Plänen der Koalition sollen Bürgerbegehren, die sich gegen Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte der Regierung richten, in Zukunft auf Antrag der Landesregierung, einer obersten Landesbehörde oder einer Gemeinde gestoppt werden. Das würde nach der Einschätzung von Mehr Demokratie 80 bis 90 Prozent aller Bürgerbegehren verhindern und Schleswig-Holstein bei der aktiven Bürgerbeteiligung um 40 Jahre zurückwerfen.

Dazu sagt Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie: “Die neue Generalklausel wäre ein eklatanter Rückschritt für die Demokratie in Schleswig-Holstein”. Zudem solle die Bauleitplanungen über Themen wie Klimaschutz, öffentliche Daseinsvorsorge, Schulpolitik und Kinderbetreuung in Zukunft nicht mehr Gegenstand von Abstimmungen werden dürfen. Doch gerade bei diesen zentralen Zukunftsthemen wäre die Beteiligung der Bevölkerung, so Mehr Demokratie, besonders wichtig. „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Bürgerbegehren und Volksinitiativen sich entgegen von Befürchtungen bundesweit als großer Motor für Klimaschutz, Verkehrs- und Energiewende erwiesen haben, sagt Karl-Martin Hentschel, Bundesvorstand von Mehr Demokratie. „Fast die Hälfte aller Bürgerbegehren zielen auf mehr Klimaschutz.“ Die Klimawende würde nachweislich von unten, von den Bürgern selbst angeschoben. Es bliebe deswegen vollkommen schleierhaft, warum die Landesregierung der Bevölkerung hier Stöckchen in die Beine werfen will.

 “Offenbar beabsichtigt die neue Landesregierung die Bürger aus der Politik herauszuhalten und nur noch Abstimmungen über Themen zulassen, die den Plänen der Landesregierung nicht im Weg stehen”, kommentiert Nierth.

Der Koalitionsvertrag sieht nach Angaben von Mehr Demokratie weiter vor, dass die Quoren für kommunale Mitbestimmung erhöht werden. Auch dies würde die direkte Demokratie vor Ort schwächen, wie die Erfahrung zeigt. Auch eine Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags findet im Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung.

Die direkte Demokratie auf Landesebene (Volksbegehren/Volksentscheid) bleibt dem Fachverband nach unangetastet. Hier plant die Schwarz-Grüne Koalition, die digitale Unterschriftensammlung für Volksinitiativen (Onlineeintragung) zu verbessern. Hierbei wäre Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Mit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen gesetzlichen Einführung von losbasierten Bürgerräten auf Kommunaler zeigt sich Mehr Demokratie zufrieden.

Mehr Demokratie prüft nun, ob die geplante Generalklausel, die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Schleswig-Holstein deutlich begrenzt, auch vor dem Verfassungsgericht Stand hält.

 

Bei Rückfragen: Claudine Nierth, 0178/8377377

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