Hamburger Beispiel: Volksentscheide werden verbindlicher

Bürgerschaft ändert Verfassung für verbindliche Volksentscheide

Mehr Demokratie fordert Parteien in Schleswig-Holstein zu Gesprächen auf

 

Der Landesverband Mehr Demokratie e.V. begrüßt die Verfassungsänderung in Hamburg, die Volksentscheide im Stadtstaat einfacher und verbindlicher macht. Die Hamburger Bürgerschaft hatte mit den Stimmen von Koalitions- und Oppositionsparteien die Hamburger Verfassung geändert. In Zukunft sollen Volksentscheide an Wahltagen stattfinden und die Mindestzustimmung für die Gültigkeit an die Wahlbeteilung gekoppelt werden. "Das ist ein echter Fortschritt in Sachen Demokratie", sagt Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie. "Durch die Koppelung an Wahlen wird eine hohe Beteiligung der Bürger an der Abstimmung erleichtert, das Verfahren wird insgesamt bürgerfreundlicher."

Beim Volksentscheid wird, wie bisher, neben der Mehrheit der Abstimmenden auch eine Mindestzustimmung verlangt, Für diese soll künftig die Wahlbeteiligung als Bezugsgröße gelten. Bei normalen Gesetzen entscheidet die einfache Mehrheit der Bürger, die an den gleichzeitig stattfindenden Wahlen teilnehmen, bei Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Hinzu kommt, dass von der Bürgerschaft abgelehnte Volksentscheide nicht mehr so einfach gekippt werden können. Lehnt das Stadtparlament einen erfolgreichen Volksentscheid ab, können zukünftig zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten einen neuen Entscheid beantragen. "Volkes Wille erhält dadurch deutlich mehr Gewicht," so Sörensen. "Eine Entscheidung des Parlaments gegen die Bevölkerung wie in Hamburg zuletzt bei der Privatisierung von Krankenhäusern und der Wahlrechtsreform wird deutlich schwerer gemacht."

Hier liegt nach Sörensens Meinung auch die Möglichkeit in Schleswig-Holstein aktiv zu werden. "Wir werden die Parteien im Kieler Landtag ansprechen, ob die deutlichen Verbesserungen in Hamburg nicht auch auf Schleswig-Holstein übertragbar sind. Heute noch wird unser Verein auf den durch den Landtagsbeschluss ausgehebelten Volksentscheid zur Rechtschreibreform angesprochen. Außerdem scheitern viele Initiativen bereits im Ansatz an den hohen Unterschriftenquoren in einem Flächenland."

In Schleswig-Holstein müssen vor einem eigentlichen Volksentscheid in zwei Schritten zuerst bei einer Volksinitiative binnen 12 Monaten 20.000 Unterschriften, anschließend bei einem Volksbegehren ca. 110.000 Unterschriften innerhalb eines halben Jahres gesammelt werden. Im Volksentscheid müssen dann bei einfachen Gesetzen die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 25% der Stimmberechtigten, bei Verfassungsänderungen zwei Drittel der Abstimmenden und mindestens 50% der Stimmberechtigten zustimmen.

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Claudine Nierth
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