Bundesverfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde

Die Volksinitiative für "Mehr Demokratie beim Wählen" begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, die Fünf-Prozent-Hürde für die Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein abzuschaffen.

"Damit ist eine der Forderungen unserer gerade begonnenen Volksinitiative bereits erfüllt," so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. Schleswig-Holstein und einer der Initiatoren der Volksinitiative. "Wählergemeinschaften, kleinen Parteien und Einzelbewerbern mit neuen Ideen wird es damit um ein Vielfaches leichter gemacht, in die Kommunalparlamente einzuziehen. Die Wähler müssen nicht mehr befürchten, dass ihre Stimme nicht mitzählt, weil sie an der Hürde scheitert."

Weiter fordert die Initiative von Mehr Demokratie e.V., dass in Zukunft alle Vertreter direkt von den Bürgern gewählt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler soll so viele Stimmen abgeben können, wie Mandate im Wahlgebiet bzw. Wahlkreis zu vergeben sind. Diese Stimmen können wie noch bei der dieses Jahr im Mai anstehenden Kommunalwahl für nur eine Partei vergeben werden. Neu soll zusätzlich sein, dass stattdessen die Stimmen auf die Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt (panaschiert) und jeweils bis zu fünf Stimmen auf Kandidaten unabhängig von ihrem Listenplatz angehäuft werden können (kumuliert). Außerdem soll durch die Initiative das Auszählverfahren - so wie gerade für die nächste Bundestagswahl beschlossen - geändert werden.

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Claudine Nierth
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