Bundestagswahlrecht teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht beanstandet aktuelles Wahlrecht

Überhangmandate auch ein Problem in Schleswig-Holstein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute, 3. Juli 08, Teile des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Demnach muss die Verteilung der Überhangmandate neu geregelt werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das Verfassungsgericht beanstandete konkret das sog. "negative Stimmgewicht", wonach eine Partei in Sonderfällen durch ein Mehr an Zweitstimmen Sitze im Parlament sogar verlieren kann.

Auch in Schleswig-Holstein ist es nach der Kommunalwahl am 25. Mai d.J. zu Überhangmandaten mit Ausgleichsmandaten für die übrigen Parteien gekommen. Teilweise ist die Sitzverteilung durch eine ungeklärte Gesetzesauslegung immer noch unsicher. Die Initiative "Mehr Demokratie" stellt nun die Frage, ob nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts für den Bund nicht auch Entsprechendes für Land und Kommunen gelten muss. "Wenn die Verfassungsrichter die Überhangmandate bei Bundestagswahlen kritisieren und eine neue Regelung fordern, so muss dies auch für das Landes- und das Kommunalwahlrecht gelten", so Rolf Sörensen, Landesvorsitzender Mehr Demokratie S.H.

Als Lösung des Problems schlägt Mehr Demokratie eine Reform des Wahlrechts vor. Die Bürger sollen ihre Kandidaten aus den Listen der Parteien unabhängig von deren Reihenfolge selber auswählen dürfen. "Bei diesem Wahlsystem gäbe es keine Erst- oder Zweitstimmen mehr und also auch keine Überhang- mandate," bestätigt Rolf Sörensen die Vorteile dieses Verfahrens "12 von 16 Bundesländern haben ihr Wahlrecht bei Gemeinde- und Kreiswahlen bereits so geändert". Mehr Demokratie sammelt seit Beginn des Jahres Unterschriften für eine Volksinitiative zur Änderung des Kommunalwahlrechts, die diese Wahlrechtsreform zum Ziel hat.

 

Mehr Informationen: <link>Volksinitiative Mehr Demokratie beim Wählen

 

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Claudine Nierth
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