Bürgerbegehren gegen Teilverkauf des Lübecker Hafens gescheitert

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens ab

Vollendete Tatsachen verhindern zum wiederholten Mal Bürgerbeteiligung

Das Bürgerbegehren "Lübecker retten Lübecker Hafen" ist mit seinem Eilantrag die endgültige Vertragsunterzeichnung des Verkaufs zu untersagen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gescheitert. Begründet wurde die Ablehnung mit den bereits geschaffenen Tatsachen. Bereits am 31. März des Jahres hatte der Lübecker Oberbürgermeister Bernd Saxe das Angebot eines britischen Investors, 25,1 % der Anteile der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) zu übernehmen, angenommen. Dadurch seien geltende rechtliche Fakten geschaffen worden.

Ein Bündnis aus Politik und Gewerkschaften hatte mit der Initiative "Lübecker retten Lübecker Hafen" durch ein Bürgerbegehren und anschließenden Bürgerentscheid versucht den Verkauf zu stoppen. Für das Bürgerbegehren hatten mehr als 21.000 Lübecker ihre Unterschrift gegeben; die nötige Zahl von zehn Prozent der Wahlberechtigten für den Erfolg des Bürgerbegehrens war damit mehr als erreicht worden. Im anschließenden Bürgerentscheid hätten die Einwohner Lübecks selbst über den Verkauf entscheiden können.

Einmal mehr ist damit die Einflussnahme der Bürger über aktuelle Themen selbst zu entscheiden durch vollendete Tatsachen verhindert worden. Häufig scheitern Bürgerbegehren an Fristüberschreitungen und den per Gesetz von der Bürgerbeteiligung ausgenommenen Bereichen wie z.B. der Bauleitplanung. "Hier ist der Gesetzgeber gefragt, den mündigen Bürgern die Einflussmöglichkeiten zu geben, die sie zur Mitbestimmung benötigen," so Rolf Sörensen, Vorsitzender Mehr Demokratie e.V. Schleswig-Holstein. "Es ist unfair und zeugt vom mangelnden Respekt gegenüber dem demokratischen Willen der Bürgerinnen und Bürger, wenn hier ohne Not wieder vorschnell politische Tatsachen geschaffen wurden. Der Oberbürgermeister und der Rat der Hansestadt hätten das Ergebnis des Bürgerbegehrens abwarten und dann für ihre Position im Bürgerentscheid werben müssen."

Mehr Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im ersten bundesweiten Bürgerbegehrensbericht:
<media 2947>Bürgerbegehrensbericht 2007</media> (pdf, 40 S., 544 KB)

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Claudine Nierth
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