Bilanz: Mehr Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein – Reform hat sich gelohnt

Bürgerbegehrensbericht:
Unzulässige Begehren und ungültige Abstimmungen werden weniger

Schleswig-Holstein liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz drei und damit weit vorne, was die Regelungen für die direkte Demokratie angeht – das zeigt auch der „Bürgerbegehrensbericht Schleswig-Holstein“, den Mehr Demokratie heute gemeinsam mit der Regierungskoalition von Grünen, SPD und SSW vorgestellt hat. Seit in Schleswig-Holstein 1.990 Bürgerbegehren und -entscheide auf der kommunalen Ebene eingeführt wurden, wurden die Regelungen mehrmals reformiert (2003 und 2013). „Die durch unsere Volksinitiative 2011 angeschobene Reform führte zu erleichterten Regeln und einer Öffnung der Themenpalette auch auf Bauvorhaben“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie.

Von 1990 bis 2015 gab es insgesamt 460 Verfahren auf kommunaler Ebene, von denen 263 zum Bürgerentscheid gelangten. Ein Großteil der Verfahren (407) wurde durch die Bürger per Unterschriftensammlung eingeleitet, in 53 Fällen setzten die Gemeinderäte Abstimmungen an. Im Durchschnitt wurden 18 Verfahren pro Jahr neu eingeleitet, in den letzten fünf Jahren stieg die Zahl auf 22 pro Jahr. „Die Reformen machen sich inzwischen deutlich bemerkbar“, erklärt Nierth. „In den letzten Jahren werden nur noch acht bis zehn Prozent der Bürgerbegehren für unzulässig erklärt – im langjährigen Durchschnitt waren es 29,5 Prozent.“ Auch der Anteil der Bürgerentscheide, die unecht scheitern, also trotz Mehrheit in der Abstimmung wegen des Zustimmungsquorums ungültig sind, gehe seit 2003 zurück.

„Die Reform, auf die wir Initiatoren der Volksinitiative uns mit der Küstenkoalition geeinigt haben, ist ein gutes Beispiel für eine sinnvolle Verknüpfung von direkter und repräsentativer Demokratie. Das beidseitige aufeinander Zugehen und die Einigung hat die Demokratie in Schleswig-Holstein gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht“, sagt Nierth. Die Beteiligung an direktdemokratischen Abstimmungen liegt mit 57,1 Prozent etwas über dem bundesweiten Durchschnitt (50,4 Prozent). In 42,8 Prozent der Fälle gingen die Bürgerbegehren im Sinne der Initiatoren aus. Dabei muss es nicht immer bis zur Abstimmung kommen. In 11 Prozent der Fälle konnte die Gemeindevertretung zu einem Beschluss im Sinne der Initiatoren bewegt werden. Betrachtet man nur die Bürgerentscheide, waren 55,5 Prozent im Sinne der Initiatoren erfolgreich – das sind mehr als im bundesweiten Durchschnitt (49 Prozent).

Thematisch beschäftigten sich die meisten Verfahren (27,6 Prozent) mit Wirtschaftsprojekten, gefolgt vom Themenbereich Infrastruktur und Versorgung (19,8 Prozent) – viele Verfahren betrafen Windkraftprojekte und Tourismus.

Gemeinsam mit Mehr Demokratie haben die Koalitionsfraktionen von Grünen, SPD und SSW auf der heutigen Pressekonferenz eine Demokratie-Bilanz gezogen, in die auch das kürzlich veröffentlichte Transparenzranking einfloss, in dem Schleswig-Holstein nach Hamburg den zweiten Platz belegt. „Mit dem Informationsgesetz ist eine zu begrüßende Richtung eingeschlagen. Um den Spitzenplatz zu erklimmen, muss allerdings noch die Veröffentlichungspflicht erreicht werden“, sagt Nierth.

Weitere Statements:

Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher
der Grünen Landtagsfraktion Schleswig-Holstein:

Die Absenkung und die nun nach Anzahl der EinwohnerInnen gestaffelten Quoren sind ein echter Fortschritt für die kommunalen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dass das der richtige Weg war, die direkte Demokratie in den Gemeinden zu verbessern, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die CDU in ihrem Wahlprogramm beschlossen hat, diese wieder abzuschaffen. Mit unserem Informationsgesetz wollen wir Spitzenreiter werden und unser Land zwischen den Meeren auf Platz 1 bringen. Wir hätten uns noch mehr Transparenz gewünscht, gehen aber davon aus, dass wir über den langfristig angelegten Projektzeitraum nachjustieren werden. Besonders freue ich mich, dass die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Informationen - nach einer Vorlaufphase von zwei Jahren - nun als zwingende Vorschrift und nicht mehr als „Soll“-Vorschrift ausgestaltet werden wird. Für diese Änderung habe ich mich vehement eingesetzt. Außerdem erweitern wir unter anderem den Gebührenfreiheitstatbestand: Künftig werden auch einfache elektronische Auskünfte der Behörden kostenfrei zu erhalten sein.“

Kai Dolgner, innen- und kommunalpolitischer Sprecher
der SPD Landtagsfraktion Schleswig-Holstein:

„Die gestiegene Anzahl der Bürgerbegehren zeigt, dass wir an den richtigen Stellschrauben gedreht haben. Die Zahlen zeigen aber auch, dass die konservativen Unkenrufe von der Aushöhlung der repräsentativen kommunalen Demokratie völlig ungerechtfertigt waren und sind. Selbst wenn die Zahl der Bürgerbegehren auf 50 im Jahr steigen würde, dann würde es bei ca. 1.000 Gemeinden jede Gemeinde im Durchschnitt alle 20 Jahre einmal betreffen, das entspricht 4 Kommunalwahlperioden. Das zeigt, dass wir mit der Reform Maß und Mitte gehalten haben. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Wir sehen den Informationszugang vor allem als Service für die Bürgerinnen und Bürger, um sich schnell über eine einheitliche Internetplattform informieren zu können. Hierfür ist es uns wichtig, dass die abrufbaren Informationen auch wirklich zeitnah, vollständig und komfortabel zur Verfügung gestellt werden. Da der übergroße Anteil der damit verbundenen Arbeit neben der normalen Verwaltungstätigkeit erledigt werden muss, ist es richtig, den Datenbestand stufenweise und mit einem schaffbaren Zeitplan aufzubauen. Nichts kann gut gemeinte Projekte stärker desavouieren als überambitionierte Zeitpläne, deren Nichteinhaltung schon bei der Aufstellung eigentlich klar gewesen wäre.“

Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag:

„Wir haben in den letzten 5 Jahren für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gesorgt. Und wir gehen auf diesem Weg weiter, wie die umfassende Bürgerbeteiligung zu den Windflächen zeigt. Wir schaffen nicht nur mehr Bürgerbeteiligungsrechte, wir leben Bürgerbeteiligung. Daran wollen wir auch in Zukunft anknüpfen.“

  • <link file:20185>Bürgerbegehrensbericht Schleswig-Holstein hier herunterladen...
  • <link file:19977>Transparenz-Ranking 2017 hier herunterladen...

Bei Rückfragen: Claudine Nierth, 0178/8377 377

Pressekontakte


Claudine Nierth
E-Mail |Tel.: 0178 / 8377377