Volksinitiativen des "Bündnis für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" sind zulässig

Kiel (SHL/23.02.) Der Landtag hat die Volksinitiativen "Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen" sowie "Für Volksentscheide ins Grundgesetz" für zulässig erklärt.

Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses. Dieser hatte festgestellt, dass jeweils das erforderliche Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht wurde. Das Plenum hat nun laut Landesverfassung vier Monate Zeit, um über die vom "Bündnis für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" eingereichten Volksinitiativen zu beraten. Zunächst werden sich der Innen- und Rechtsausschuss sowie der Petitionsausschuss damit befassen.

 

Das "Bündnis für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" will zum einen die Landesregierung dazu auffordern, sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, die bundesweite Volksabstimmungen möglich macht. Die zweite Volksinitiative zielt auf eine Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Schleswig-Holstein, indem die Gemeinde- und Kreisordnung geändert wird.