Jetzt entscheidet der Landtag über die Annahme oder Ablehnung unserer Volksinitiativen

Bis zum 22. Juni 2012 hat der neue Landtag Zeit, über die Annahme der Inhalte unserer beiden Volksinitiativen zu entscheiden.

Kampagne in Schleswig-Holstein

Lehnt der Landtag unsere beiden Volksinitiativen mehrheitlich ab, muss er dies begründen und wir hätten vier Monate Zeit zu überlegen, ob wir die zweite Stufe, das Volksbegehren, beantragen. Dann müssten sich 5 Prozent der Wähler (110.000) innerhalb von einem halben Jahr auf den Ämtern in unsere Listen eintragen. Erst dann käme es zur Volksabstimmung über unsere Forderungen.

Wir rechnen mit der Annahme der 1. Volksinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide, da alle Parteien, mit Ausnahme der CDU, diese Forderung unterstützen. Bei der 2. Volksinitiative rechnen wir mit einer Ablehnung, da zentrale Forderungen der Bürgerbeteiligung abgelehnt werden. Der Landtag hat außerdem die Möglichkeit dem Bündnis ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Am 16. Juni 2012 entscheidet das Bündnis über die Beantragung des Volksbegehrens, der zweiten Stufe.