Neuer Bürgerbegehrensbericht für Schleswig-Holstein

In dem Bericht stellt Mehr Demokratie Daten und Fakten zu allen direkt-demokratischen Verfahren auf der kommunale Ebene zusammen und kommt zu dem Schluss, dass es keinen sachlichen Anlass gibt, die Verfahrensregeln bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Schleswig-Holstein einzuschränken.

Weder gebe  es zu viele Bürgerbegehren noch verlangsamten sie Planungsprozesse. Im Gegenteil: Fast alle Entscheidungen in den Kommunen werden von der Gemeindevertretung gefällt. Mehr Demokratie hat dazu einen Fakten-Check erstellt:

Direkte Demokratie und Planungsprozesse: Fakt versus Fiktion
 

Die Landesregierung will die Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weniger bürgerfreundlich gestalten (hier). Doch dafür gibt es keinen sachlichen Grund: Weder gibt es zu viele Bürgerbegehren noch verlangsamen sie Planungsprozesse. Im Gegenteil: Fast alle Entscheidungen in den Kommunen werden von der Gemeindevertretung gefällt. Das belegten die Zahlen des neuen Bürgerbegehrensberichts Schleswig-Holstein. Im Schnitt wird pro Jahr nur in jeder 63. Gemeinde ein Bürgerbegehren gestartet.

#Faktencheck 1: Zu viele Bürgerbegehren?

In den gut 1.100 Gemeinden Schleswig-Holsteins werden pro Jahr im Durchschnitt  knapp 17,3 Bürgerbegehren eingeleitet. Rund die Hälfte führt zum Bürgerentscheid, das heißt: die Bürgerinnen und Bürger stimmen tatsächlich ab über eine konkrete kommunalpolitische Frage. Das bedeutet pro Gemeinde alle 125 Jahre einen von unten angestoßenen Bürgerentscheid.

#Faktencheck 2: Verlangsamte Planungsprozesse?

Bürgerbegehren sind durch Fristen zeitlich begrenzt und können binnen weniger Monate zur schnellen Entscheidungsfindung beitragen. Und damit zur Planungssicherheit. Oft öffnet schon das Bürgerbegehren die Tür für einen Kompromiss. Zudem wird jedes neunte Bürgerbegehren vom Gemeinderat inhaltlich übernommen. Auch starten Gemeinderäte pro Jahr selbst zwei Ratsreferenden, lassen also die Bürgerinnen und Bürger abstimmen. Vielen Politikern scheint das Instrument zu behagen, sonst würden sie es nicht nutzen.

#Faktencheck 3:  Planungen und Entscheidungen beeinträchtigt?Zwei Drittel der Bürgerentscheide gehen im Sinne der Initiatoren aus. Das heißt: Rund 40 Prozent der Bürgerbegehren führten dazu, dass die Gemeinderat-Mehrheit überstimmt wurde. Das sind rund sieben Fälle pro Jahr. Ein Drei-Millionen-Land sollte das verkraften können.

Bericht hier herunterladen

Die Pressemitteilung vom 06.März 2023 finden Sie hier.